Gesetzlich versicherte Patienten:
Die Praxis arbeitet nach den jeweils aktuellen Vergütungsvereinbarungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Für diese Patienten werden die Kosten nach Vorlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung von der GKV übernommen.
Gesetzlich versicherte Patienten, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen zu verordneten Heilmitteln zu leisten (§32 SGBV).
- 10 Euro pro Verordnung
- plus 10% jede in Anspruch genommene Leistung
Die Möglichkeiten zur Befreiung von Zuzahlungen ist gesetzlich geregelt. Informationen dazu erhalten Sie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Privat versicherte Patienten:
Für privat versicherte Patienten hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den 1,8-2,3 fachen GKV-Satz als übliche Vergütung für einen Heilmittelfall für rechtens erklärt und damit eine Honorarobergrenze festgelegt. Im Behandlungsvertrag der Heilmittelpraxen werden die Honorarleistungen detailliert aufgeführt. Ein Informationsblatt für Versicherte privater Krankenversicherungen können Sie bei uns in der Praxis erhalten.
Bitte klären Sie vor dem Behandlungsbeginn die Kostenübernahme durch ihre private Versicherung/ Beihilfe.
Termine:
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine wahrgenommen werden oder frühzeitig, mindestens 24 Stunden (telefonisch oder per
E-Mail) vorher abgesagt/ verschoben werden sollen. Heilmittelpraxen sind gemäß § 615 BGB zur Erhebung eines Ausfallhonorars berechtigt.
GebüTh - Gebührenübersicht für Therapeuten